Kleinunternehmerregelung für Hundetrainer:innen 2026
Umsatzgrenzen 2026, Fallbeil beim Überschreiten, 19 % für Hundetraining, Rechnungshinweis und wann sich der Verzicht lohnt: Umsatzsteuer für Hundeschulen erklärt.
Auf einen Blick
Die Kleinunternehmerregelung befreit Hundetrainer:innen von der Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € beträgt, im Gründungsjahr gilt 25.000 €. Wer die Grenze überschreitet, zahlt sofort ab diesem Umsatz 19 % Umsatzsteuer. Auf jede Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.
Die ersten Welpenkurse laufen, die Zehnerkarten verkaufen sich, und irgendwann im Herbst kommt die Frage: Muss ich eigentlich Umsatzsteuer berechnen? Die Kollegin sagt, als Kleinunternehmerin zahle man keine Steuern. Ein Forum nennt 22.000 €, ein anderes 100.000 €. Dieser Ratgeber sortiert das für Hundetrainer:innen und Hundeschulen: welche Grenzen 2026 gelten, was beim Überschreiten passiert, welcher Steuersatz für Training, Pension und Futter gilt und wann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen kann.
Was ist die Kleinunternehmerregelung für Hundetrainer:innen?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit deine Umsätze von der Umsatzsteuer, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurückholen.
Seit 2025 ist das eine echte Steuerbefreiung. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung musst du in der Regel nicht mehr abgeben, außer das Finanzamt fordert dich ausdrücklich dazu auf. Wichtig ist die Abgrenzung: Die Regelung betrifft laut IHK München ausschließlich die Umsatzsteuer. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem, und die Einkommensteuererklärung bleibt Pflicht. Wie du den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, steht im Ratgeber Digitale Buchhaltung für Hundetrainer.
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen, und viele Ratgeber im Netz nennen noch die alten Werte. Für 2026 hat sich daran nichts geändert.
| Grenze | bis 2024 | seit 2025 |
|---|---|---|
| Umsatz im Vorjahr | max. 22.000 € | max. 25.000 € |
| Umsatz im laufenden Jahr | voraussichtlich max. 50.000 € (Prognose) | tatsächlich max. 100.000 € |
| Gründungsjahr | Prognose nötig | max. 25.000 € im Gründungsjahr |
| Überschreiten im laufenden Jahr | Wirkung ab Folgejahr | sofort ab dem Umsatz, der die Grenze reißt |
Drei Details werden oft übersehen. Erstens zählt das Geld, das tatsächlich eingegangen ist, nicht das Rechnungsdatum. Vorkasse für einen Kurs im Frühjahr zählt also im Jahr der Zahlung. Zweitens zählen laut IHK Stuttgart alle Tätigkeiten einer Person zusammen. Hundetraining, Gassi-Service und der Verkauf von Leckerli landen in einem Topf. Dein Lohn aus einem Angestelltenjob gehört dagegen nicht dazu. Drittens gilt im Jahr der Gründung die Grenze von 25.000 € und nicht 100.000 €, ohne Hochrechnung auf ein volles Jahr.
Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 €, oder im Gründungsjahr 25.000 €, ist bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest. Alles davor bleibt steuerfrei, alles danach wird regulär besteuert. Die IHK München spricht von einem Fallbeileffekt.
Ein Beispiel: Julia gründet ihre Hundeschule im März 2026. Bis Mitte November hat sie 24.700 € eingenommen. Dann zahlt eine Kundin 450 € für eine Zehnerkarte, und Julia liegt bei 25.150 €. Schon diese 450 € sind umsatzsteuerpflichtig. Hat Julia den Preis nicht angepasst, stecken darin 71,85 € Umsatzsteuer, die sie abführen muss. Ab jetzt gilt das für jeden weiteren Umsatz, und 2027 ist sie wegen des Vorjahres ohnehin regelbesteuert.
Anders ist es in einem normalen Jahr: Lag dein Vorjahr bei 22.000 € und du nimmst dieses Jahr 31.000 € ein, bleibst du für dieses Jahr Kleinunternehmer:in, weil du unter 100.000 € liegst. Erst im Folgejahr musst du Umsatzsteuer berechnen. Plane dann die Preise rechtzeitig neu.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Hundetraining?
Hundetraining ist im Regelfall mit 19 % umsatzsteuerpflichtig. Eine eigene Ermäßigung gibt es in § 12 UStG nicht. Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen gilt laut § 4 UStG nur für die Humanmedizin, also nicht für Tierphysiotherapie.
| Leistung | Steuersatz bei Regelbesteuerung |
|---|---|
| Einzeltraining, Gruppenkurse, Welpenkurs, Social Walk | 19 % |
| Hundepension, Hundetagesstätte, Gassi-Service | 19 % |
| Hundefriseur, Tierphysiotherapie | 19 % |
| Leinen, Geschirre, Spielzeug | 19 % |
| Zubereitetes Hundefutter und Leckerli | in der Regel 7 % (Anlage 2 UStG), Kauartikel im Einzelfall prüfen |
Ein Urteil speziell zu Hundeschulen gibt es bislang nicht. Für Reitunterricht hat der Bundesfinanzhof (XI R 9/22) eine Steuerbefreiung als Unterricht abgelehnt, weil er typischerweise der Freizeitgestaltung dient. Eine Befreiung für Bildungsleistungen setzt eine Bescheinigung der Landesbehörde voraus. Ob das etwa für Kurse zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein möglich ist, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung. Für Gutscheine über eine konkrete Leistung gilt: Die Umsatzsteuer fällt schon beim Verkauf an, nicht erst beim Einlösen. Mehr dazu im Ratgeber Gutscheine in der Hundeschule verkaufen.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung: Was lohnt sich?
Ob sich die Kleinunternehmerregelung lohnt, hängt vor allem von deiner Kundschaft und deinen Investitionen ab. Buchen fast nur Privatleute bei dir, ist sie meist ein Vorteil, denn Privatkund:innen können sich die Umsatzsteuer nicht zurückholen. Für sie zählt nur der Endpreis.
Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Eine Einzelstunde kostet 60 €. Als Kleinunternehmerin behältst du die vollen 60 €. Regelbesteuert und ohne Preiserhöhung bleiben dir 50,42 €, denn 9,58 € gehen als Umsatzsteuer ans Finanzamt. Bei 30.000 € Jahresumsatz sind das 4.789,92 € Umsatzsteuer, abzüglich der Vorsteuer aus deinen Einkäufen. Wer den Nettobetrag halten will, müsste die Stunde auf 71,40 € anheben. Wie du Preise grundsätzlich kalkulierst, steht im Ratgeber Preisberechnung im Hundetraining.
Die Regelbesteuerung kann sich trotzdem lohnen:
- Hohe Investitionen: Baust du einen Hundeplatz mit Zaun und Agility-Geräten für 5.950 € brutto, bekommst du regelbesteuert 950 € Vorsteuer zurück, als Kleinunternehmer:in nicht.
- Geschäftskund:innen: Firmen, die ein Bürohunde-Seminar buchen, ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab. Für sie ist dein Preis mit oder ohne Steuer gleich teuer.
- Absehbares Wachstum: Wer ohnehin bald über 25.000 € liegt, kann seine Preise gleich so aufstellen, dass sie mit Umsatzsteuer funktionieren.
Aber Achtung: Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich nach § 19 Abs. 3 UStG mindestens fünf Kalenderjahre. Auch eine Voranmeldung mit Umsatzsteuer kann bereits als Verzicht gelten. Triff diese Entscheidung bewusst und am besten mit Steuerberatung.
Was muss auf die Rechnung als Kleinunternehmer:in?
Als Kleinunternehmer:in weist du auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus, sondern den Betrag in einer Summe und einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Das schreibt § 34a UStDV vor. Dazu gehören:
- Name und Anschrift von dir und deinen Kund:innen,
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- Ausstellungsdatum,
- Art und Umfang der Leistung, etwa „Einzeltraining, 60 Minuten“,
- der Betrag und ein Hinweis wie: „Dieser Umsatz ist gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.“
Eine fortlaufende Rechnungsnummer ist für deine Buchhaltung trotzdem sinnvoll. Der Hinweis gehört auch auf Quittungen bis 250 €. Weise niemals Umsatzsteuer aus, etwa weil eine Rechnungsvorlage 19 % voreingestellt hat: Ausgewiesene Steuer kannst du nach § 14c UStG schulden, bis du die Rechnung berichtigst. E-Rechnungen musst du laut IHK Köln als Kleinunternehmer:in nicht ausstellen, aber seit 2025 empfangen können. Was beim Start noch zu beachten ist, steht im Ratgeber Hundetrainer Gewerbe anmelden.
Nach dem Wechsel: Voranmeldung und Ist-Versteuerung
Bist du regelbesteuert, meldest du die Umsatzsteuer laut § 18 UStG in der Regel vierteljährlich an. Monatlich wird es, wenn die Steuer im Vorjahr über 9.000 € lag. Lag sie bei höchstens 2.000 €, kann das Finanzamt dich von Voranmeldungen befreien. Für Neugründungen, die von Anfang an regelbesteuert sind, gilt nach derzeitigem Stand ab 2027 wieder die monatliche Abgabe im Gründungs- und Folgejahr.
Für die Liquidität wichtig ist die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG: Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € kannst du beantragen, die Umsatzsteuer erst abzuführen, wenn deine Kund:innen bezahlt haben. So finanzierst du bei offenen Rechnungen keine Steuer vor.
Wie ist es in Österreich und der Schweiz?
In Österreich liegt die Kleinunternehmergrenze laut Unternehmensserviceportal seit 2025 bei 55.000 € brutto pro Jahr. Überschreitest du sie um höchstens 10 %, bleibst du bis zum Jahresende befreit, ab dem Folgejahr bist du regelbesteuert. In der Schweiz wirst du laut Mehrwertsteuergesetz ab 100.000 CHF Jahresumsatz mehrwertsteuerpflichtig, der Normalsatz liegt bei 8,1 %.
Damit du die Grenze nicht erst bei der Steuererklärung bemerkst, lohnt sich ein laufender Blick auf deinen Umsatz. In den Rechnungen von 123Hundeschule legst du in den Unternehmenseinstellungen fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann erscheint auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer, und die Rechnungsauswertung zeigt dir als Balken, wie weit du von den Grenzen 25.000 € und 100.000 € entfernt bist. Bist du regelbesteuert, siehst du dort stattdessen Netto und Umsatzsteuer je Steuersatz für deine Voranmeldung.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur Rechtslage in Deutschland (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation, etwa im Gründungsjahr oder vor einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, sprich mit deiner Steuerberatung.