Hundeschule führen

Arbeitszeiterfassung in der Hundeschule: Das gilt 2026

Wer aufzeichnen muss, welche Fristen bei Minijobs gelten und wie du Trainings- und Bürozeiten sauber dokumentierst.

Florian Strauß 6 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

Arbeitszeiterfassung ist in der Hundeschule Pflicht, sobald du mindestens eine Person beschäftigst – unabhängig von der Betriebsgröße. Aufgezeichnet werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, bei Minijobs spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen. Aufbewahrt wird zwei Jahre.

Wer aufzeichnen muss, welche Fristen bei Minijobs gelten und wie du Trainings- und Bürozeiten sauber dokumentierst.

Wer muss die Arbeitszeit in der Hundeschule erfassen?

Arbeitszeiterfassung ist in der Hundeschule für alle Arbeitgeber Pflicht, sobald du mindestens eine Person beschäftigst. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 muss die geleistete Arbeitszeit systematisch dokumentiert werden – unabhängig von der Betriebsgröße. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit gehören nachvollziehbar festgehalten.

Wenn du allein arbeitest und niemanden angestellt hast, trifft dich diese Pflicht nicht. Sobald aber eine Trainerin auf Minijob-Basis die Welpengruppe übernimmt, eine Bürokraft stundenweise die Anfragen bearbeitet oder eine Aushilfe am Wochenende den Platz betreut, bist du in der Dokumentationspflicht. Das gilt auch dann, wenn ihr euch gut versteht und bisher alles auf Zuruf lief.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Erfassen und elektronisch erfassen. Die Aufzeichnungspflicht selbst gilt schon heute. Ein Referentenentwurf aus dem Juni 2026 sieht zusätzlich eine strengere Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor, wobei Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten davon voraussichtlich ausgenommen bleiben. Für die allermeisten Hundeschulen heißt das: Stundenzettel auf Papier sind formal weiterhin zulässig – nur eben nicht besonders praktisch.

Was genau aufgezeichnet werden muss – und wie lange

Die konkreten Anforderungen kommen aus zwei Gesetzen, die parallel gelten. Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Pausen und Aufbewahrung. Das Mindestlohngesetz verlangt für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse – vor allem Minijobs – eine besonders enge Dokumentation mit fester Frist. Wer beides zusammendenkt, ist auf der sicheren Seite.

AnforderungWas giltRechtsgrundlage
Was wird aufgezeichnetBeginn, Ende und Dauer der täglichen ArbeitszeitArbZG / MiLoG
Frist bei Minijobsspätestens bis zum Ablauf des 7. Kalendertags nach dem Arbeitstag§ 17 MiLoG
Aufbewahrungmindestens 2 Jahre§ 16 ArbZG / § 17 MiLoG
Pause ab 6 Stundenmindestens 30 Minuten§ 4 ArbZG
Pause ab 9 Stundenmindestens 45 Minuten§ 4 ArbZG
Ruhezeit zwischen zwei Schichtenmindestens 11 Stunden§ 5 ArbZG
Bußgeld bei Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichtbis zu 30.000 € je Verstoß§ 21 MiLoG

Kontrolliert wird die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz von der Zollverwaltung, konkret von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Prüfung kommt unangekündigt, und geprüft wird nicht, ob du es gut gemeint hast, sondern ob die Aufzeichnungen vorliegen.

Minijobs und Aushilfen: die 7-Tage-Falle

Der häufigste Fehler in kleinen Hundeschulen ist nicht die fehlende Dokumentation, sondern die verspätete. Nach § 17 MiLoG müssen die Arbeitszeiten von Minijobbern spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Tag der Arbeitsleistung aufgezeichnet sein. Ein Verstoß liegt also schon vor, wenn du erst am Monatsende alles nachträgst – auch wenn am Ende alle Stunden korrekt in der Liste stehen.

Genau das passiert in der Praxis ständig: Die Aushilfe betreut samstags die Junghundegruppe, du notierst dir das im Kopf, und drei Wochen später schreibst du die Stunden aus dem Kalender zusammen. Formal ist das zu spät. Mit einer laufenden Erfassung, bei der ein Termin sofort zur dokumentierten Arbeitszeit wird, entsteht das Problem gar nicht erst.

Die Zeiten, die in Hundeschulen regelmäßig untergehen

Wer nur Trainingszeiten erfasst, erfasst zu wenig. Arbeitszeit ist auch alles, was rund um die Stunde anfällt – und das ist in einer Hundeschule ein erstaunlich großer Anteil.

  • Vor- und Nachbereitung von Trainings, Aufbau und Abbau am Platz
  • Fahrzeiten zu Einzelstunden beim Kunden zu Hause
  • Telefonate, WhatsApp-Nachrichten und E-Mails mit Kund:innen
  • Trainingsdokumentation und Anamnese-Nachbereitung
  • Verwaltung, Rechnungen, Teammeetings und interne Schulungen
  • Platz- und Materialpflege, Reparaturen, Einkäufe

Ein Rechenbeispiel: Eine Trainerin gibt an einem Dienstag zwei Einzelstunden à 60 Minuten und leitet abends eine Gruppe von 90 Minuten. Auf dem Stundenzettel stehen damit 3,5 Stunden. Tatsächlich kamen aber 40 Minuten Fahrzeit zu den beiden Einzelterminen, 30 Minuten Aufbau und Abbau am Platz, 20 Minuten Trainingsdokumentation und 15 Minuten Rückrufe dazu – zusammen 1 Stunde 45 Minuten. Die reale Arbeitszeit liegt bei 5 Stunden 15 Minuten, also rund 50 Prozent über dem, was dokumentiert wurde. Auf einen Monat mit zwölf solchen Tagen gerechnet sind das 21 Stunden, die weder im Nachweis noch in der Kalkulation auftauchen.

Für die Dokumentationspflicht ist das ein Risiko. Für deine Preise ist es ein noch größeres: Wer seine Preise für das Hundetraining kalkuliert, ohne die indirekte Zeit zu kennen, rechnet systematisch zu knapp.

Pausen und Ruhezeiten: die zweite Baustelle

Hundeschulen arbeiten in Randzeiten. Vormittags Einzelstunden, nachmittags Büro, abends Gruppen, samstags Kurse – da rutschen Pausen schnell unter den Tisch und die Ruhezeit zwischen einem späten Gruppentermin und der nächsten Frühstunde wird knapp.

Die Regeln sind eindeutig: Ab mehr als sechs Stunden täglicher Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Wer Beginn und Ende sauber erfasst, sieht solche Konflikte sofort – wer nur Tagessummen notiert, sieht sie nie.

Stundenzettel, Excel oder Software – was passt zu deiner Hundeschule?

VarianteVorteilSchwachstelle
Zettel und OrdnerKein Setup, sofort einsetzbarNachträge, Lesbarkeit, keine Auswertung, 7-Tage-Frist schwer einzuhalten
Excel-TabelleRechnet Summen, kostenlosWird zentral von einer Person gepflegt, Versionschaos, keine Nachvollziehbarkeit von Änderungen
Erfassung im VerwaltungssystemTermine werden automatisch zu Arbeitszeit, Auswertung und Export inklusiveSetzt voraus, dass der Kalender gepflegt wird

Die dritte Variante ist für Hundeschulen deshalb besonders naheliegend, weil der größte Teil der Arbeitszeit ohnehin schon als Termin im System steht. Ein Gruppentraining, das stattgefunden hat, ist geleistete Arbeitszeit – diese Information muss niemand zweimal eintippen. In der Arbeitszeiterfassung von 123Hundeschule werden erledigte Einzelstunden, Gruppen, Kurse und Veranstaltungen automatisch als Zeiteintrag verbucht; alles Weitere trägst du in wenigen Sekunden nach.

In drei Schritten zu einer sauberen Dokumentation

  1. Festlegen, wer erfasst. Alle Angestellten, Minijobber:innen und Aushilfen. Halte in einer kurzen Notiz fest, wer welche Zeiten dokumentiert und wer sie freigibt.
  2. Tägliche Routine statt Monatsendlauf. Beginn, Ende und Dauer werden am selben oder am nächsten Tag festgehalten. Bei Minijobs ist das keine Empfehlung, sondern die gesetzliche Frist.
  3. Monat abschließen und archivieren. Am Monatsende einmal prüfen, festschreiben und eine Stundenübersicht ablegen – digital oder ausgedruckt. Zwei Jahre Aufbewahrung sind Pflicht, für die Lohnabrechnung brauchst du die Übersicht ohnehin.

Der Aufwand dafür ist kleiner, als er klingt. Entscheidend ist nicht das perfekte System, sondern dass die Zeiten laufend und nicht rückwirkend entstehen. Wenn du gerade ohnehin deine Abläufe sortierst, lohnt ein Blick darauf, wie andere den Umstieg von der Zettelwirtschaft gelöst haben.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Arbeitsverträgen, Minijobs oder Prüfungen wende dich an deine Steuerberatung oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Muss ich als kleine Hundeschule die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Beschäftigst du niemanden, trifft dich die Pflicht nicht. Sobald aber eine Aushilfe oder eine Trainerin für dich arbeitet, musst du Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren.
Reicht ein Stundenzettel auf Papier oder in Excel?
Formal ja. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung gibt es bisher nicht, und der Referentenentwurf aus 2026 sieht für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten eine Ausnahme vor. Praktisch wird es mit Papier oder Excel schwer, die Sieben-Tage-Frist bei Minijobs einzuhalten und Änderungen nachvollziehbar zu halten.
Bis wann müssen die Zeiten von Minijobbern aufgezeichnet sein?
Spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Tag der Arbeitsleistung. Das schreibt Paragraf 17 des Mindestlohngesetzes vor. Wer die Stunden erst am Monatsende zusammenschreibt, verstößt gegen die Frist, selbst wenn die Zahlen am Ende stimmen. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro je Verstoß sind möglich.
Zählt die Fahrzeit zum Kunden als Arbeitszeit?
Fahrten zwischen Terminen im Rahmen der Tätigkeit sind in der Regel Arbeitszeit und gehören dokumentiert. In Hundeschulen mit Einzeltraining beim Kunden zu Hause macht das oft einen erheblichen Anteil aus. Erfasse Fahrten am besten als eigene Position, dann siehst du auch, was sie deine Kalkulation kosten.
Wie lange muss ich Arbeitszeitnachweise aufbewahren?
Mindestens zwei Jahre. Das ergibt sich sowohl aus dem Arbeitszeitgesetz als auch aus dem Mindestlohngesetz. Die Nachweise müssen im Prüfungsfall vorgelegt werden können, kontrolliert wird unter anderem durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung. Eine monatliche Stundenübersicht als PDF erfüllt diesen Zweck gut.

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